Tarifpolitik
Die Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie...
Der Arbeitgeberverband Papier, Pappe, Kunststoff Westfalen e.V. ist eine starke Gemeinschaft von Unternehmern für Unternehmer. Als Tarifträgerverband sind wir Interessenvertreter unserer rund 40 Mitgliedsunternehmen. Wir gestalten die Arbeitsbedingungen für ca. 6.000 Beschäftigte und etwa 300 Auszubildende durch Flächen- und Haustarifverträge, beraten und vertreten unsere Mitglieder bei allen Fragen des Tarif- und Arbeitsrechts, organisieren Fortbildungsveranstaltungen, betreiben Lobbyarbeit bei Politik und Meinungsbildnern und stellen unser einzigartiges Netzwerk in den Dienst unserer Mitglieder.
Die Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie...
Unsere sechs Verbandsanwälte/Innen sind anerkannte Experten und Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts...
Unsere Verbandsingenieure stehen in engem Kontakt zu unseren Mitgliedsunternehmen. Aus einzelnen, oft projektbezogenen Beratungen...
Wir bündeln die Interessen unserer Mitglieder und sprechen mit einer Stimme, egal ob branchenbezogen oder branchenübergreifend...
Mit unserer Bildungsarbeit vernetzen wir seit über 40 Jahren Bildungseinrichtungen und Unternehmen – mit Projekten entlang der gesamten Bildungskette...
Neben unserem breiten Dienstleistungsangebot direkt in den Unternehmen bieten wir darüber hinaus in unserem Mitglieder-Extranet...
Mit: Johannes Robert Kehren, Akademie Biggesee
Soziale Marktwirtschaft in der Praxis - Junge Erwachsene erleben die Perspektive des Unternehmers
Auch in diesem Jahr bietet die AKADEMIE BIGGESEE gGmbH in bewährter Zusammenarbeitmit verschiedenen Arbeitgeberverbänden des Ruhrgebietes ein praxisorientiertes Planspiel-Seminar für Auszubildende an.
Das Seminar hat das Ziel, praxisbezogen und anschaulich grundlegende Kenntnisse und Zusammenhänge über unsere Wirtschaft, die Abläufe und Entscheidungen in Unternehmen unddie Einbindung in unsere Gesellschaft zu vermitteln. Darüberhinaus wird das Seminar Elemente zur Teambildung und eine Einheit zum „Business-Knigge“ enthalten.
Im Mittelpunkt steht die Simulation wirtschaftlicher Entscheidungen!
In einem computerunterstützten Unternehmensplanspiel leiten jeweils drei bis fünf Teilnehmende ein Unternehmen, das auf dem vom Computer simulierten Markt im Wettbewerb mitden anderen Gruppen (Unternehmen) steht: Die Auszubildenden übernehmen die Rolle derUnternehmensvorstände. Informationsinputs und Planspielphasen wechseln sich ab.
Teilnehmen können gewerbliche und kaufmännische Auszubildende ab 18 Jahren.
Das Seminar ist hauptsächlich für Auszubildende geeignet, die sich im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr befinden. Diese verfügen bereits über die notwendigen Kenntnisse aus der Berufsschule; zudem ist das Thema „Soziale Marktwirtschaft“ prüfungsrelevant.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Einladung. Mit dem beigefügten Anmeldeformular können Sie Ihre Auszubildenden direkt anmelden.
Weiterlesen
Soziale Marktwirtschaft in der Praxis - Junge Erwachsene erleben die Perspektive des Unternehmers Auch in diesem Jahr bietet die AKADEMIE BIGGESEE gGmbH in bewährter Zusammenarbeitmit verschiedenen Arbeitgeberverbänden des Ruhrgebietes ein praxisorientiertes Planspiel-Seminar für Auszubildende an. Das Seminar hat das Ziel, praxisbezogen und anschaulich grundlegende Kenntnisse und Zusammenhänge über unsere Wirtschaft, die Abläufe und Entscheidungen in Unternehmen unddie Einbindung in unsere Gesellschaft zu vermitteln. Darüberhinaus wird das Seminar Elemente zur Teambildung und eine Einheit zum „Business-Knigge“ enthalten. Im Mittelpunkt steht die Simulation wirtschaftlicher Entscheidungen! In einem computerunterstützten Unternehmensplanspiel leiten jeweils drei bis fünf Teilnehmende ein Unternehmen, das auf dem vom Computer simulierten Markt im Wettbewerb mitden anderen Gruppen (Unternehmen) steht: Die Auszubildenden übernehmen die Rolle derUnternehmensvorstände. Informationsinputs und Planspielphasen wechseln sich ab. Teilnehmen können gewerbliche und kaufmännische Auszubildende ab 18 Jahren. Das Seminar ist hauptsächlich für Auszubildende geeignet, die sich im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr befinden. Diese verfügen bereits über die notwendigen Kenntnisse aus der Berufsschule; zudem ist das Thema „Soziale Marktwirtschaft“ prüfungsrelevant. Weitere Informationen entnehmen Sie der Einladung. Mit dem beigefügten Anmeldeformular können Sie Ihre Auszubildenden direkt anmelden.
Datum | 30.05.2022 – 03.06.2022 |
Uhrzeit | |
Ort | Akademie Biggesee 57439 Attendorn/Neu-Listernohl, Ewiger Str. 7-9 |
Referent | Johannes Robert Kehren, Akademie Biggesee |
Mit: Datenschutzberater der arbeitgeber ruhr GmbH
Üblicherweise ist es der Betriebsrat, der den Arbeitgeber auf datenschutzrechtliche Verpflichtungen hinweist bzw. Datenschutzeinwände vorbringt. Aus § 79a des BetrVG (Novellierung 2021) ergeben sich jedoch Dokumentationspflichten auch für den Betriebsrat.
Ziel des kurzen Online-Seminars ist es aufzuzeigen, welche Pflichten bzw. Aufgaben der Betriebsrat hinsichtlich des Datenschutzes in eigener Sache hat und wie sich Arbeitgeber und Betriebsrat in der Praxis gegenseitig unterschützen können.
www.datenschutzbeauftragter.ruhr
Weiterlesen
Üblicherweise ist es der Betriebsrat, der den Arbeitgeber auf datenschutzrechtliche Verpflichtungen hinweist bzw. Datenschutzeinwände vorbringt. Aus § 79a des BetrVG (Novellierung 2021) ergeben sich jedoch Dokumentationspflichten auch für den Betriebsrat. Ziel des kurzen Online-Seminars ist es aufzuzeigen, welche Pflichten bzw. Aufgaben der Betriebsrat hinsichtlich des Datenschutzes in eigener Sache hat und wie sich Arbeitgeber und Betriebsrat in der Praxis gegenseitig unterschützen können. www.datenschutzbeauftragter.ruhr
Datum | 02.06.2022 |
Uhrzeit | 9:15 - 10:00 Uhr |
Ort | Online, TeamViewer Meeting |
Referent | Datenschutzberater der arbeitgeber ruhr GmbH |
Mit: Klaus Griese, Vorsitzender Richter am ArbG Hamm
Zu dieser Grundlagen-Schulung zum Betriebsverfassungsrecht konnten wir den beim Arbeitsgericht Hamm Vorsitzenden Richter Klaus Griese gewinnen.
Themenschwerpunkte:Verhältnis TV, BV und ArbeitsvertragMitbestimmung des Betriebsrats bei sozialen AngelegenheitenZustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen •Versetzung, Einstellung, Ablehnungsgründe, vorläufige Maßnahme Betriebsratsanhörung bei Kündigungen Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrates Betriebsratsarbeit (Freistellung, Abmeldung) Sanktionen bei Verstößen gegen das BetrVG
Weiterlesen
Zu dieser Grundlagen-Schulung zum Betriebsverfassungsrecht konnten wir den beim Arbeitsgericht Hamm Vorsitzenden Richter Klaus Griese gewinnen. Themenschwerpunkte:Verhältnis TV, BV und ArbeitsvertragMitbestimmung des Betriebsrats bei sozialen AngelegenheitenZustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen •Versetzung, Einstellung, Ablehnungsgründe, vorläufige Maßnahme Betriebsratsanhörung bei Kündigungen Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrates Betriebsratsarbeit (Freistellung, Abmeldung) Sanktionen bei Verstößen gegen das BetrVG
Datum | 17.08.2022 |
Uhrzeit | 9:00 bis 16:00 Uhr |
Ort | Haus „Arbeitgeber Ruhr/Westfalen“, Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Klaus Griese, Vorsitzender Richter am ArbG Hamm |
Mit: Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Mara Meyer,
unternehmer nrw, Düsseldorf
In der Praxis entstehen immer wieder Fragestellungen, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erteilt wird und welche Möglichkeitn einem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, der Zweifel am "gelben Schein" hat. Im Rahmen des Online-Seminar werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dargestellt. Des Weiteren wird die ab dem 1. Januar 2023 verpflichtende neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vorstellt.
Inhalte:
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, insbesondere:
Beginn und Dauer der EntgeltfortzahlungAuswirkung einer "Fortsetzungserkrankung"Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Rechtsprechung zu Problemfällen bei attestierter ArbeitsunfähigkeitVorstellung der neuen elekronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU
Weiterlesen
In der Praxis entstehen immer wieder Fragestellungen, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erteilt wird und welche Möglichkeitn einem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, der Zweifel am "gelben Schein" hat. Im Rahmen des Online-Seminar werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dargestellt. Des Weiteren wird die ab dem 1. Januar 2023 verpflichtende neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vorstellt. Inhalte: Rechtliche Rahmenbedingungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, insbesondere: Beginn und Dauer der EntgeltfortzahlungAuswirkung einer "Fortsetzungserkrankung"Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Rechtsprechung zu Problemfällen bei attestierter ArbeitsunfähigkeitVorstellung der neuen elekronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU
Datum | 23.08.2022 |
Uhrzeit | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Ort | |
Referent | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Mara Meyer, unternehmer nrw, Düsseldorf |
Mit: Frank Auferkorte,
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm
Zu dieser Informationsveranstaltung konnten wir den beim Landesarbeitsgericht Hamm für die betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zuständigen Vorsitzenden Richter Frank Auferkorte gewinnen. Herr Auferkorte wird u.a. zu der aktuellen Rechtsprechung zum Umfang der Beteiligungsrechte des Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG), zu den Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG, zu beabsichtigten Betriebsänderungen nach §§ 111 f. BetrVG sowie zur Erforderlichkeit von Sachmitteln und Betriebsratsschulungen
(§§ 37, 40 BetrVG) Stellung beziehen.
Themenschwerpunkte: Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats §§ 87, 99, 111 BetrVG) Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG Beabsichtigte Betriebsänderung nach §§ 111 f. BetrVG Erforderlichkeit von Sachmitteln und Betriebsratsschulungen (§§ 37, 40 BetrVG)
Weiterlesen
Zu dieser Informationsveranstaltung konnten wir den beim Landesarbeitsgericht Hamm für die betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zuständigen Vorsitzenden Richter Frank Auferkorte gewinnen. Herr Auferkorte wird u.a. zu der aktuellen Rechtsprechung zum Umfang der Beteiligungsrechte des Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG), zu den Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG, zu beabsichtigten Betriebsänderungen nach §§ 111 f. BetrVG sowie zur Erforderlichkeit von Sachmitteln und Betriebsratsschulungen (§§ 37, 40 BetrVG) Stellung beziehen. Themenschwerpunkte: Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats §§ 87, 99, 111 BetrVG) Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG Beabsichtigte Betriebsänderung nach §§ 111 f. BetrVG Erforderlichkeit von Sachmitteln und Betriebsratsschulungen (§§ 37, 40 BetrVG)
Datum | 02.11.2022 |
Uhrzeit | 9:00 - 16:00 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen", Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Frank Auferkorte, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm |
Mit: Frau Dipl. Rpfl. Nina Frankenberg, Dozentin an der Hochschule für Rechtspflege Nord in Hildesheim
Lohnpfändungen des Arbeitseinkommens stellen für den Arbeitgeber ein rutschiges rechtliches Parkett dar: Wie hoch ist der pfändbare Betrag tatsächlich? Ist der Mitarbeiter zur Lohnabtretung berechtigt? Das Seminar führt in die schwierige Rechtslage ein und vermittelt das aktuelle sowie praktische Know-how, mit dem das Risiko eines Rechtsstreits und andere Unannahmlichkeiten minimiert werden. Neue gesetzliche Vorschriften werden berücksichtigt.
Themenschwerpunkte:Einführung:
Voraussetzung der Lohnpfändung, Pfändungs-/Überweisungsbeschluss, Dynamisierung, PfändungstabellePfändung des Arbeitseinkommens: Begriff "Arbeitseinkommen", Drittschuldnererklärung, Vermögenswirksame Leistungen, Zusammentreffen Normal-/Unterhaltspfändung, Unterhaltsberechtigte mit eigenem Einkommen, unpfändbare Bezüge, Rangfolge, Pfändung und Abtretung/AufrechnungAbwicklung:Abzahlung nach BGB, Hinterlegung, Verteilungsverfahren, Rechtsbehelfe für Arbeitgeber und ArbeitnehmerAuswirkungen der Verbraucherinsolvenz auf Lohnpfändungen:
Lohnpfändungen/Abtretungen, Restschuldbefreiung, Wohlverhaltensperiode
Weiterlesen
Lohnpfändungen des Arbeitseinkommens stellen für den Arbeitgeber ein rutschiges rechtliches Parkett dar: Wie hoch ist der pfändbare Betrag tatsächlich? Ist der Mitarbeiter zur Lohnabtretung berechtigt? Das Seminar führt in die schwierige Rechtslage ein und vermittelt das aktuelle sowie praktische Know-how, mit dem das Risiko eines Rechtsstreits und andere Unannahmlichkeiten minimiert werden. Neue gesetzliche Vorschriften werden berücksichtigt. Themenschwerpunkte:Einführung: Voraussetzung der Lohnpfändung, Pfändungs-/Überweisungsbeschluss, Dynamisierung, PfändungstabellePfändung des Arbeitseinkommens: Begriff "Arbeitseinkommen", Drittschuldnererklärung, Vermögenswirksame Leistungen, Zusammentreffen Normal-/Unterhaltspfändung, Unterhaltsberechtigte mit eigenem Einkommen, unpfändbare Bezüge, Rangfolge, Pfändung und Abtretung/AufrechnungAbwicklung:Abzahlung nach BGB, Hinterlegung, Verteilungsverfahren, Rechtsbehelfe für Arbeitgeber und ArbeitnehmerAuswirkungen der Verbraucherinsolvenz auf Lohnpfändungen: Lohnpfändungen/Abtretungen, Restschuldbefreiung, Wohlverhaltensperiode
Datum | 22.11.2022 |
Uhrzeit | 9:00 - 16:30 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen", Königssallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Frau Dipl. Rpfl. Nina Frankenberg, Dozentin an der Hochschule für Rechtspflege Nord in Hildesheim |
Über 420 zufriedene Mitglieder machen uns zu einem starken Partner für die Vertretung unternehmerischer Belange in Westfalen. Werden auch Sie Mitglied und stärken Sie dadurch diese gemeinsame Basis. Sie werden sehen, dass auch Sie als Unternehmen davon profitieren. Informieren Sie sich unverbindlich und vereinbaren einen Termin mit der Verbandsgeschäftsführung...