Tarifpolitik
Die Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie...
Der Arbeitgeberverband Papier, Pappe, Kunststoff Westfalen e.V. ist eine starke Gemeinschaft von Unternehmern für Unternehmer. Als Tarifträgerverband sind wir Interessenvertreter unserer rund 35 Mitgliedsunternehmen. Wir gestalten die Arbeitsbedingungen für ca. 5.800 Beschäftigte und etwa 240 Auszubildende durch Flächen- und Haustarifverträge, beraten und vertreten unsere Mitglieder bei allen Fragen des Tarif- und Arbeitsrechts, organisieren Fortbildungsveranstaltungen, betreiben Lobbyarbeit bei Politik und Meinungsbildnern und stellen unser einzigartiges Netzwerk in den Dienst unserer Mitglieder.
Die Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie...
Unsere sechs Verbandsanwälte/Innen sind anerkannte Experten und Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts...
Unsere Verbandsingenieure stehen in engem Kontakt zu unseren Mitgliedsunternehmen. Aus einzelnen, oft projektbezogenen Beratungen...
Wir bündeln die Interessen unserer Mitglieder und sprechen mit einer Stimme, egal ob branchenbezogen oder branchenübergreifend...
Mit unserer Bildungsarbeit vernetzen wir seit über 40 Jahren Bildungseinrichtungen und Unternehmen – mit Projekten entlang der gesamten Bildungskette...
Neben unserem breiten Dienstleistungsangebot direkt in den Unternehmen bieten wir darüber hinaus in unserem Mitglieder-Extranet...
Mit ihrem Slogan „Wir machen das Leben bunter“ ist die Firma scholz als führendes Unternehmen für Farbpigmente und Pigmentpräparationen im Markt bekannt. Das Familienunternehmen, das mittlerweile in der vierten Generation geführt wird, bietet neben dem Handel von Farbpigmenten eine breite Palette an Spezialprodukten an, die in eigenen Produktionsstätten hergestellt werden. Neben Betonwarenherstellern zählen auch Unternehmen aus der Kunststoff-, Farben-, Lack- und Papierindustrie zum Kundenkreis. Die Ausbildungsberufe bei scholz: • Industriekaufleute • Kaufleute für Büromanagement • Fachinformatiker (m/w/d) • Chemielaboranten (m/w/d) • Fachkräfte für Lagerlogistik • Produktionsfachkräfte Chemie Nach der Betriebsbesichtigung verbleibt Zeit um auf Fragen und Themen aller Teilnehmenden einzugehen.
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Mit ihrem Slogan „Wir machen das Leben bunter“ ist die Firma scholz als führendes Unternehmen für Farbpigmente und Pigmentpräparationen im Markt bekannt. Das Familienunternehmen, das mittlerweile in der vierten Generation geführt wird, bietet neben dem Handel von Farbpigmenten eine breite Palette an Spezialprodukten an, die in eigenen Produktionsstätten hergestellt werden. Neben Betonwarenherstellern zählen auch Unternehmen aus der Kunststoff-, Farben-, Lack- und Papierindustrie zum Kundenkreis. Die Ausbildungsberufe bei scholz: • Industriekaufleute • Kaufleute für Büromanagement • Fachinformatiker (m/w/d) • Chemielaboranten (m/w/d) • Fachkräfte für Lagerlogistik • Produktionsfachkräfte Chemie Nach der Betriebsbesichtigung verbleibt Zeit um auf Fragen und Themen aller Teilnehmenden einzugehen.
Datum | 07.10.2024 |
Uhrzeit | 14:00 bis 16:00 Uhr |
Ort | Ickerottweg 30, 45665 Recklinghausen |
Mit: Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg
Arbeitsstrafrecht ist die Gesamtheit aller straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften, die Verstöße gegen die Grundnormen des sozial geordneten Arbeitslebens sanktionieren. Dazu gehören ua. die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, zur Zahlung des Mindestlohns, zur Einhaltung des Arbeits- und des Arbeitszeitschutzes und des Beschäftigtendatenschutzes sowie der Sicherung der Unabhängigkeit des Betriebsrats. Verstoße dagegen sind keine „Kavaliersdelikte“. Der Verfolgungsdruck in den Ermittlungsbehörden wächst stetig. Der Unternehmungsleitung drohen hohe Geldbußen sowie mitunter auch Freiheitsstrafen. Unternehmen können bei Organisationsverschulden mit Unternehmensgeldbußen (§ 30 OWiG) belegt werden. Hinzutreten können empfindliche verwaltungsrechtliche Nebenfolgen, wie zB Eintragungen in das Gewerbezentralregister, die zum Ausschluss vom Wettbewerb führen kann sowie Gewerbeuntersagungen wegen fehlender Zuverlässigkeit. Vor diesem Ungemach sollen Maßnahmen der Compliance schützen. Sie zu ergreifen, liegt nicht nur im wohlverstandenen Eigeninteresse von Unternehmen und deren Führungskräften, sondern stellt selbst wiederum eine Rechtspflicht dar, deren schuldhafte Verletzung schadensersatzpflichtig machen kann.I. Allgemeine Regeln des Strafrechts: Wann liegt eine strafbare bzw. ordnungswidrige Handlung vor?Wer ist in einem Unternehmen strafrechtlich verantwortlich?Kann die Haftung durch Pflichtendelegation auf andere verlagert werden?II. Praxisrelevante Bereiche des ArbeitsstrafrechtsScheinselbständigkeit und illegale ArbeitnehmerüberlassungUnterschreitung des Mindestlohns in der LieferketteArbeitsschutz und Arbeitszeitschutz, DatenschutzBehinderung oder unzulässige Beeinflussung der BetriebsratsarbeitStraftaten des BetriebsratsIII. ComplianceMaßnahmen zur Verhinderung von unternehmensbezogenen Straftaten: ordnungsgemäße Auswahl, Anleitung und Überwachung von BeschäftigtenPräventive Maßnahmen: Statusanfrageverfahren bei zweifelhafter Selbständigkeit nach § 7a SGB IVSelbstanzeige?
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Arbeitsstrafrecht ist die Gesamtheit aller straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften, die Verstöße gegen die Grundnormen des sozial geordneten Arbeitslebens sanktionieren. Dazu gehören ua. die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, zur Zahlung des Mindestlohns, zur Einhaltung des Arbeits- und des Arbeitszeitschutzes und des Beschäftigtendatenschutzes sowie der Sicherung der Unabhängigkeit des Betriebsrats. Verstoße dagegen sind keine „Kavaliersdelikte“. Der Verfolgungsdruck in den Ermittlungsbehörden wächst stetig. Der Unternehmungsleitung drohen hohe Geldbußen sowie mitunter auch Freiheitsstrafen. Unternehmen können bei Organisationsverschulden mit Unternehmensgeldbußen (§ 30 OWiG) belegt werden. Hinzutreten können empfindliche verwaltungsrechtliche Nebenfolgen, wie zB Eintragungen in das Gewerbezentralregister, die zum Ausschluss vom Wettbewerb führen kann sowie Gewerbeuntersagungen wegen fehlender Zuverlässigkeit. Vor diesem Ungemach sollen Maßnahmen der Compliance schützen. Sie zu ergreifen, liegt nicht nur im wohlverstandenen Eigeninteresse von Unternehmen und deren Führungskräften, sondern stellt selbst wiederum eine Rechtspflicht dar, deren schuldhafte Verletzung schadensersatzpflichtig machen kann.I. Allgemeine Regeln des Strafrechts: Wann liegt eine strafbare bzw. ordnungswidrige Handlung vor?Wer ist in einem Unternehmen strafrechtlich verantwortlich?Kann die Haftung durch Pflichtendelegation auf andere verlagert werden?II. Praxisrelevante Bereiche des ArbeitsstrafrechtsScheinselbständigkeit und illegale ArbeitnehmerüberlassungUnterschreitung des Mindestlohns in der LieferketteArbeitsschutz und Arbeitszeitschutz, DatenschutzBehinderung oder unzulässige Beeinflussung der BetriebsratsarbeitStraftaten des BetriebsratsIII. ComplianceMaßnahmen zur Verhinderung von unternehmensbezogenen Straftaten: ordnungsgemäße Auswahl, Anleitung und Überwachung von BeschäftigtenPräventive Maßnahmen: Statusanfrageverfahren bei zweifelhafter Selbständigkeit nach § 7a SGB IVSelbstanzeige?
Datum | 08.10.2024 |
Uhrzeit | 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg |
Alle Jahre wieder stellt sich die Frage, wer in welcher Höhe einen Anspruch auf die tarifliche Jahresleistung hat. Wir werden im Rahmen der aktuellen Stunde auf die Grundzüge der tariflichen Jahresleistung und auch auf Besonderheiten wie z.B. längere Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit eingehen. Gerne können Sie uns bereits mit Ihrer Anmeldung konkrete Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis mitteilen.
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Alle Jahre wieder stellt sich die Frage, wer in welcher Höhe einen Anspruch auf die tarifliche Jahresleistung hat. Wir werden im Rahmen der aktuellen Stunde auf die Grundzüge der tariflichen Jahresleistung und auch auf Besonderheiten wie z.B. längere Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit eingehen. Gerne können Sie uns bereits mit Ihrer Anmeldung konkrete Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis mitteilen.
Datum | 09.10.2024 |
Uhrzeit | 9:00 - ca. 10:00 Uhr |
Ort | ZOOM-Onlineseminar Die Einwahldaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail zu. |
Mit: Sabine Neugebauer
Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link:https://seminare.bwnrw.de/pub/...
Ziele
Kritisieren, Anerkennen und Loben sind Standardsituationen für Teamleitung und Meister. Auch wenn der eigene Stil meist schon
gefunden ist, stehen oft weiterhin, meist vor Gesprächen, Fragen im Raum: Mache ich es richtig? Wie deutlich sollte ich werden?
Lobe ich zu wenig oder zu oft? Und wie kann ich verhindern, dass der Mitarbeitende sauer reagiert? Oder gar nicht reagiert?
Dieses Seminar gibt den Teilnehmenden auf solche Fragen pragmatische Antworten. Es legt besonders viel Wert darauf, dass sich
die Teilnehmenden in vielfältigen Übungen von Beispielssituationen direkt ausprobieren und erfahren, wie die Gespräche am
besten gelingen. So erweitern sie ihr Verhaltensrepertoire und kehren mit praktischen Erfahrungen in den Betriebsalltag zurück,
von denen sie wissen, dass diese funktionieren.
Inhalte
Ausgangslage: Was gelingt mir gut 3 was nicht so gut?
Wann ist ein Gespräch gelungen?
Wie empfindlich sollte die Führungskraft sein?
Info, Demo und Übungen: Wie führe ich ein Spontankritik-, Kritik- und Lobgespräch?
Erfolgskriterien >Klarheit< und >Freundlichkeit<
Der Einfluss der Persönlichkeit " >Selbstbehauptung versus Verträglichkeit<
Typische Baustellen im Kritikgespräch
Klappt das auch im betrieblichen Alltag?
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Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link:https://seminare.bwnrw.de/pub/... Ziele Kritisieren, Anerkennen und Loben sind Standardsituationen für Teamleitung und Meister. Auch wenn der eigene Stil meist schon gefunden ist, stehen oft weiterhin, meist vor Gesprächen, Fragen im Raum: Mache ich es richtig? Wie deutlich sollte ich werden? Lobe ich zu wenig oder zu oft? Und wie kann ich verhindern, dass der Mitarbeitende sauer reagiert? Oder gar nicht reagiert? Dieses Seminar gibt den Teilnehmenden auf solche Fragen pragmatische Antworten. Es legt besonders viel Wert darauf, dass sich die Teilnehmenden in vielfältigen Übungen von Beispielssituationen direkt ausprobieren und erfahren, wie die Gespräche am besten gelingen. So erweitern sie ihr Verhaltensrepertoire und kehren mit praktischen Erfahrungen in den Betriebsalltag zurück, von denen sie wissen, dass diese funktionieren. Inhalte Ausgangslage: Was gelingt mir gut 3 was nicht so gut? Wann ist ein Gespräch gelungen? Wie empfindlich sollte die Führungskraft sein? Info, Demo und Übungen: Wie führe ich ein Spontankritik-, Kritik- und Lobgespräch? Erfolgskriterien >Klarheit< und >Freundlichkeit< Der Einfluss der Persönlichkeit " >Selbstbehauptung versus Verträglichkeit< Typische Baustellen im Kritikgespräch Klappt das auch im betrieblichen Alltag?
Datum | 25.10.2024 |
Uhrzeit | 09:30 - 17:00 Uhr |
Ort | |
Referent | Sabine Neugebauer |
Mit: Michael Hanschmidt, Büro für Zukunft Köln
Mit Beginn der Ausbildung und selbst mit einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss sind junge Menschen dem Unternehmen nicht zwangsläufig verbunden.
Die Prägung einer Multioptionsgesellschaft eröffnet jungen Berufsanfängern eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Ob es um persönliche Bindungen, den "Return on Investment" oder die Sicherung des Fachkräftebedarfs geht, es ist für Ausbildungsverantwortliche und Personalentwickler von entscheidender Bedeutung, dass der Azubi von gestern eine Weiterbeschäftigung anstrebt und die Fachkraft von morgen wird.
Viele Aspekte der schulischen Berufsorientierung lassen sich erfolgreich - insbesondere im Rahmen von Perspektivgesprächen und der Zielfindung nach Abschluss der Ausbildung - in den betrieblichen Kontext integrieren.
Die Veranstaltung bietet Ihnen methodische Anregungen und Ideen für die Umsetzung in Ihrer betrieblichen Praxis.
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Mit Beginn der Ausbildung und selbst mit einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss sind junge Menschen dem Unternehmen nicht zwangsläufig verbunden. Die Prägung einer Multioptionsgesellschaft eröffnet jungen Berufsanfängern eine Vielzahl von Möglichkeiten. Ob es um persönliche Bindungen, den "Return on Investment" oder die Sicherung des Fachkräftebedarfs geht, es ist für Ausbildungsverantwortliche und Personalentwickler von entscheidender Bedeutung, dass der Azubi von gestern eine Weiterbeschäftigung anstrebt und die Fachkraft von morgen wird. Viele Aspekte der schulischen Berufsorientierung lassen sich erfolgreich - insbesondere im Rahmen von Perspektivgesprächen und der Zielfindung nach Abschluss der Ausbildung - in den betrieblichen Kontext integrieren. Die Veranstaltung bietet Ihnen methodische Anregungen und Ideen für die Umsetzung in Ihrer betrieblichen Praxis.
Datum | 07.11.2024 |
Uhrzeit | 9:00 bis 16:00 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Michael Hanschmidt, Büro für Zukunft Köln |
Mit: David Hagen, Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld
In nahezu jedem Unternehmen steht der aktuelle und zukünftige Umgang mit dem Thema „MobilesArbeiten/Homeoffice" auf der Tagesordnung.Um so dringlicher ist es, auf dem Weg "nach Corona" zu einer neuen Normalität sich mit den einzelnen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und Fallstricken auseinanderzusetzen. Unser Seminar geht auf alle Fragen rund um das Mobile Arbeiten einschließlich Homeoffice und Telearbeit ein und zeigt Lösungen auf. Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:Definition und Abgrenzung der Begriffe Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Arbeitsort Arbeitszeit und Erreichbarkeit Arbeitsmittel Kostenregelung und Aufwendungsersatz Zutrittsrecht Bedingungen für einseitige Beendigung der Home-Office-Tätigkeit Datenschutz Arbeitsschutz und Unfallverhütung Mitbestimmung des Betriebsrats
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In nahezu jedem Unternehmen steht der aktuelle und zukünftige Umgang mit dem Thema „MobilesArbeiten/Homeoffice" auf der Tagesordnung.Um so dringlicher ist es, auf dem Weg "nach Corona" zu einer neuen Normalität sich mit den einzelnen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und Fallstricken auseinanderzusetzen. Unser Seminar geht auf alle Fragen rund um das Mobile Arbeiten einschließlich Homeoffice und Telearbeit ein und zeigt Lösungen auf. Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:Definition und Abgrenzung der Begriffe Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Arbeitsort Arbeitszeit und Erreichbarkeit Arbeitsmittel Kostenregelung und Aufwendungsersatz Zutrittsrecht Bedingungen für einseitige Beendigung der Home-Office-Tätigkeit Datenschutz Arbeitsschutz und Unfallverhütung Mitbestimmung des Betriebsrats
Datum | 12.11.2024 |
Uhrzeit | 9:00 - 12:30 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | David Hagen, Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld |
Mit: Louisa Kürten & Dr. Christoph Metzler - KOFA Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (IW Köln)
In unserer Veranstaltung "KI meets HR" möchten wir Ihnen praxisnahe Einblicke zum aktuellen Stand der Forschung sowie Einsatzbereiche von KI in der Personalarbeit geben. Gemeinsam erkunden wir, welche Potenziale und Herausforderungen KI für die Personalarbeit birgt und wie Sie unterschiedliche Technologien sinnvoll in Ihren Arbeitsalltag integrieren können.
Neben einem Überblick über die wichtigsten Anwendungsbereiche und rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeiten Sie in Gruppen praktische Beispiele, wie etwa das Erstellen einer Stellenanzeige mit Hilfe von KI-Tools. Auch die Frage, wie Sie die Einführung von KI im eigenen Unternehmen planen können, steht im Fokus.
Die Veranstaltung ist insgesamt praxisorientiert konzipiert, es geht um die Vermittlung von anwendbaren Lösungen für Ihre tägliche Arbeit.
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In unserer Veranstaltung "KI meets HR" möchten wir Ihnen praxisnahe Einblicke zum aktuellen Stand der Forschung sowie Einsatzbereiche von KI in der Personalarbeit geben. Gemeinsam erkunden wir, welche Potenziale und Herausforderungen KI für die Personalarbeit birgt und wie Sie unterschiedliche Technologien sinnvoll in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. Neben einem Überblick über die wichtigsten Anwendungsbereiche und rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeiten Sie in Gruppen praktische Beispiele, wie etwa das Erstellen einer Stellenanzeige mit Hilfe von KI-Tools. Auch die Frage, wie Sie die Einführung von KI im eigenen Unternehmen planen können, steht im Fokus. Die Veranstaltung ist insgesamt praxisorientiert konzipiert, es geht um die Vermittlung von anwendbaren Lösungen für Ihre tägliche Arbeit.
Datum | 19.11.2024 |
Uhrzeit | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Ort | Haus Arbeitgeber Ruhr/Westfalen, Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Louisa Kürten & Dr. Christoph Metzler - KOFA Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (IW Köln) |
Mit: Herr Dipl.-Oec. Kai-Uwe Göbel, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Zeptrum Dr. Adamsen, Bochum
Zum Jahreswechsel 2024/2025 treten wieder eine Reihe von Änderungen im Sozialversicherungsrecht in Kraft, die von den Unternehmen beachtet werden müssen.
Die seit vielen Jahren als „Veranstaltungsklassiker“ durchgeführte Informationsveranstaltung soll deshalb auch in diesem Jahr wieder stattfinden.
Als Referenten konnten wir erneut Herrn Dipl.-Oec. Kai-Uwe Göbel, Zeptrum Dr. Adamsen Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, gewinnen.
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Zum Jahreswechsel 2024/2025 treten wieder eine Reihe von Änderungen im Sozialversicherungsrecht in Kraft, die von den Unternehmen beachtet werden müssen. Die seit vielen Jahren als „Veranstaltungsklassiker“ durchgeführte Informationsveranstaltung soll deshalb auch in diesem Jahr wieder stattfinden. Als Referenten konnten wir erneut Herrn Dipl.-Oec. Kai-Uwe Göbel, Zeptrum Dr. Adamsen Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, gewinnen.
Datum | 05.12.2024 |
Uhrzeit | 14:00 - 17:00 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Herr Dipl.-Oec. Kai-Uwe Göbel, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Zeptrum Dr. Adamsen, Bochum |
Mit: Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren.
Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.
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Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren. Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.
Datum | 09.12.2024 |
Uhrzeit | 9:30 - 17:00 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes |
Mit: Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren.
Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.
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Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren. Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.
Datum | 16.12.2024 |
Uhrzeit | 9:30 - 17:00 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes |
Mit: Herr Dr. Guido Jansen, Richter am Landesarbeitsgericht Hamm
Für die Beurteilung arbeitsrechtlicher Vorgänge ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des für uns zuständigen Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm wichtig. Wir freuen uns, dass wir Herrn Dr. Guido Jansen, Richter am LAG Hamm, zu diesem Seminar, als Referenten gewinnen konnten. Ein Hauptschwerpunkt wird die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht (personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Kündigung) sein.
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Für die Beurteilung arbeitsrechtlicher Vorgänge ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des für uns zuständigen Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm wichtig. Wir freuen uns, dass wir Herrn Dr. Guido Jansen, Richter am LAG Hamm, zu diesem Seminar, als Referenten gewinnen konnten. Ein Hauptschwerpunkt wird die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht (personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Kündigung) sein.
Datum | 22.01.2025 |
Uhrzeit | 09:30 - 16:30 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Herr Dr. Guido Jansen, Richter am Landesarbeitsgericht Hamm |
Über 430 zufriedene Mitglieder machen uns zu einem starken Partner für die Vertretung unternehmerischer Belange in Westfalen. Werden auch Sie Mitglied und stärken Sie dadurch diese gemeinsame Basis. Sie werden sehen, dass auch Sie als Unternehmen davon profitieren. Informieren Sie sich unverbindlich und vereinbaren einen Termin mit der Verbandsgeschäftsführung...