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Arbeitgeberverband Papier, Pappe, Kunststoff Westfalen e.V.

Wer wir sind...

Der Arbeitgeberverband Papier, Pappe, Kunststoff Westfalen e.V. ist eine starke Gemeinschaft von Unternehmern für Unternehmer. Als Tarifträgerverband sind wir Interessenvertreter unserer rund 35 Mitgliedsunternehmen. Wir gestalten die Arbeitsbedingungen für ca. 5.800 Beschäftigte und etwa 240 Auszubildende durch Flächen- und Haustarifverträge, beraten und vertreten unsere Mitglieder bei allen Fragen des Tarif- und Arbeitsrechts, organisieren Fortbildungsveranstaltungen, betreiben Lobbyarbeit bei Politik und Meinungsbildnern und stellen unser einzigartiges Netzwerk in den Dienst unserer Mitglieder.

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Aktuelles aus dem Verband

Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen

Tarifpolitik

Die Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie...

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Arbeits- und Tarifrecht

Unsere sechs Verbandsanwälte/Innen sind anerkannte Experten und Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts...

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Arbeitswirtschaft

Unsere Verbandsingenieure stehen in engem Kontakt zu unseren Mitgliedsunternehmen. Aus einzelnen, oft projektbezogenen Beratungen...

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Kommunikation

Wir bündeln die Interessen unserer Mitglieder und sprechen mit einer Stimme, egal ob branchenbezogen oder branchenübergreifend...

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Bildung und Nachwuchssicherung

Mit unserer Bildungsarbeit vernetzen wir seit über 40 Jahren Bildungseinrichtungen und Unternehmen – mit Projekten entlang der gesamten Bildungskette...

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Information und Fortbildung

Neben unserem breiten Dienstleistungsangebot direkt in den Unternehmen bieten wir darüber hinaus in unserem Mitglieder-Extranet...

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07.10.2024 14:00 bis 16:00 Uhr

Netzwerk Ausbildung im Herbst: Besuch bei der Harold Scholz & Co. GmbH in Recklinghausen

Mit ihrem Slogan „Wir machen das Leben bunter“ ist die Firma scholz als führendes Unternehmen für Farbpigmente und Pigmentpräparationen im Markt bekannt. Das Familienunternehmen, das mittlerweile in der vierten Generation geführt wird, bietet neben dem Handel von Farbpigmenten eine breite Palette an Spezialprodukten an, die in eigenen Produktionsstätten hergestellt werden. Neben Betonwarenherstellern zählen auch Unternehmen aus der Kunststoff-, Farben-, Lack- und Papierindustrie zum Kundenkreis. Die Ausbildungsberufe bei scholz: • Industriekaufleute • Kaufleute für Büromanagement • Fachinformatiker (m/w/d) • Chemielaboranten (m/w/d) • Fachkräfte für Lagerlogistik • Produktionsfachkräfte Chemie Nach der Betriebsbesichtigung verbleibt Zeit um auf Fragen und Themen aller Teilnehmenden einzugehen.

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Netzwerk Ausbildung im Herbst: Besuch bei der Harold Scholz & Co. GmbH in Recklinghausen

Mit ihrem Slogan „Wir machen das Leben bunter“ ist die Firma scholz als führendes Unternehmen für Farbpigmente und Pigmentpräparationen im Markt bekannt. Das Familienunternehmen, das mittlerweile in der vierten Generation geführt wird, bietet neben dem Handel von Farbpigmenten eine breite Palette an Spezialprodukten an, die in eigenen Produktionsstätten hergestellt werden. Neben Betonwarenherstellern zählen auch Unternehmen aus der Kunststoff-, Farben-, Lack- und Papierindustrie zum Kundenkreis. Die Ausbildungsberufe bei scholz: • Industriekaufleute • Kaufleute für Büromanagement • Fachinformatiker (m/w/d) • Chemielaboranten (m/w/d) • Fachkräfte für Lagerlogistik • Produktionsfachkräfte Chemie Nach der Betriebsbesichtigung verbleibt Zeit um auf Fragen und Themen aller Teilnehmenden einzugehen.

Datum07.10.2024
Uhrzeit14:00 bis 16:00 Uhr
OrtIckerottweg 30, 45665 Recklinghausen
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08.10.2024 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Arbeitsstrafrecht / Compliance

Mit: Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg
Arbeitsstrafrecht ist die Gesamtheit aller straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften, die Verstöße gegen die Grundnormen des sozial geordneten Arbeitslebens sanktionieren. Dazu gehören ua. die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, zur Zahlung des Mindestlohns, zur Einhaltung des Arbeits- und des Arbeitszeitschutzes und des Beschäftigtendatenschutzes sowie der Sicherung der Unabhängigkeit des Betriebsrats. Verstoße dagegen sind keine „Kavaliersdelikte“. Der Verfolgungsdruck in den Ermittlungsbehörden wächst stetig. Der Unternehmungsleitung drohen hohe Geldbußen sowie mitunter auch Freiheitsstrafen. Unternehmen können bei Organisationsverschulden mit Unternehmensgeldbußen (§ 30 OWiG) belegt werden. Hinzutreten können empfindliche verwaltungsrechtliche Nebenfolgen, wie zB Eintragungen in das Gewerbezentralregister, die zum Ausschluss vom Wettbewerb führen kann sowie Gewerbeuntersagungen wegen fehlender Zuverlässigkeit. Vor diesem Ungemach sollen Maßnahmen der Compliance schützen. Sie zu ergreifen, liegt nicht nur im wohlverstandenen Eigeninteresse von Unternehmen und deren Führungskräften, sondern stellt selbst wiederum eine Rechtspflicht dar, deren schuldhafte Verletzung schadensersatzpflichtig machen kann.I. Allgemeine Regeln des Strafrechts: Wann liegt eine strafbare bzw. ordnungswidrige Handlung vor?Wer ist in einem Unternehmen strafrechtlich verantwortlich?Kann die Haftung durch Pflichtendelegation auf andere verlagert werden?II. Praxisrelevante Bereiche des ArbeitsstrafrechtsScheinselbständigkeit und illegale ArbeitnehmerüberlassungUnterschreitung des Mindestlohns in der LieferketteArbeitsschutz und Arbeitszeitschutz, DatenschutzBehinderung oder unzulässige Beeinflussung der BetriebsratsarbeitStraftaten des BetriebsratsIII. ComplianceMaßnahmen zur Verhinderung von unternehmensbezogenen Straftaten: ordnungsgemäße Auswahl, Anleitung und Überwachung von BeschäftigtenPräventive Maßnahmen: Statusanfrageverfahren bei zweifelhafter Selbständigkeit nach § 7a SGB IVSelbstanzeige?

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Arbeitsstrafrecht / Compliance

Arbeitsstrafrecht ist die Gesamtheit aller straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften, die Verstöße gegen die Grundnormen des sozial geordneten Arbeitslebens sanktionieren. Dazu gehören ua. die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, zur Zahlung des Mindestlohns, zur Einhaltung des Arbeits- und des Arbeitszeitschutzes und des Beschäftigtendatenschutzes sowie der Sicherung der Unabhängigkeit des Betriebsrats. Verstoße dagegen sind keine „Kavaliersdelikte“. Der Verfolgungsdruck in den Ermittlungsbehörden wächst stetig. Der Unternehmungsleitung drohen hohe Geldbußen sowie mitunter auch Freiheitsstrafen. Unternehmen können bei Organisationsverschulden mit Unternehmensgeldbußen (§ 30 OWiG) belegt werden. Hinzutreten können empfindliche verwaltungsrechtliche Nebenfolgen, wie zB Eintragungen in das Gewerbezentralregister, die zum Ausschluss vom Wettbewerb führen kann sowie Gewerbeuntersagungen wegen fehlender Zuverlässigkeit. Vor diesem Ungemach sollen Maßnahmen der Compliance schützen. Sie zu ergreifen, liegt nicht nur im wohlverstandenen Eigeninteresse von Unternehmen und deren Führungskräften, sondern stellt selbst wiederum eine Rechtspflicht dar, deren schuldhafte Verletzung schadensersatzpflichtig machen kann.I. Allgemeine Regeln des Strafrechts: Wann liegt eine strafbare bzw. ordnungswidrige Handlung vor?Wer ist in einem Unternehmen strafrechtlich verantwortlich?Kann die Haftung durch Pflichtendelegation auf andere verlagert werden?II. Praxisrelevante Bereiche des ArbeitsstrafrechtsScheinselbständigkeit und illegale ArbeitnehmerüberlassungUnterschreitung des Mindestlohns in der LieferketteArbeitsschutz und Arbeitszeitschutz, DatenschutzBehinderung oder unzulässige Beeinflussung der BetriebsratsarbeitStraftaten des BetriebsratsIII. ComplianceMaßnahmen zur Verhinderung von unternehmensbezogenen Straftaten: ordnungsgemäße Auswahl, Anleitung und Überwachung von BeschäftigtenPräventive Maßnahmen: Statusanfrageverfahren bei zweifelhafter Selbständigkeit nach § 7a SGB IVSelbstanzeige?

Datum08.10.2024
Uhrzeit09:00 Uhr - 16:00 Uhr
OrtHaus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum
ReferentProf. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg
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09.10.2024 9:00 - ca. 10:00 Uhr

Aktuelle Stunde zur tariflichen Jahresleistung in der chemischen Industrie (§§ 3 ff. TEA)

Alle Jahre wieder stellt sich die Frage, wer in welcher Höhe einen Anspruch auf die tarifliche Jahresleistung hat. Wir werden im Rahmen der aktuellen Stunde auf die Grundzüge der tariflichen Jahresleistung und auch auf Besonderheiten wie z.B. längere Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit eingehen. Gerne können Sie uns bereits mit Ihrer Anmeldung konkrete Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis mitteilen. 

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Aktuelle Stunde zur tariflichen Jahresleistung in der chemischen Industrie (§§ 3 ff. TEA)

Alle Jahre wieder stellt sich die Frage, wer in welcher Höhe einen Anspruch auf die tarifliche Jahresleistung hat. Wir werden im Rahmen der aktuellen Stunde auf die Grundzüge der tariflichen Jahresleistung und auch auf Besonderheiten wie z.B. längere Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit eingehen. Gerne können Sie uns bereits mit Ihrer Anmeldung konkrete Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis mitteilen. 

Datum09.10.2024
Uhrzeit9:00 - ca. 10:00 Uhr
OrtZOOM-Onlineseminar Die Einwahldaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail zu.
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25.10.2024 09:30 - 17:00 Uhr

Loben und Kritisieren – Wie geht‘s am besten?

Mit: Sabine Neugebauer
Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link:https://seminare.bwnrw.de/pub/... Ziele Kritisieren, Anerkennen und Loben sind Standardsituationen für Teamleitung und Meister. Auch wenn der eigene Stil meist schon gefunden ist, stehen oft weiterhin, meist vor Gesprächen, Fragen im Raum: Mache ich es richtig? Wie deutlich sollte ich werden? Lobe ich zu wenig oder zu oft? Und wie kann ich verhindern, dass der Mitarbeitende sauer reagiert? Oder gar nicht reagiert? Dieses Seminar gibt den Teilnehmenden auf solche Fragen pragmatische Antworten. Es legt besonders viel Wert darauf, dass sich die Teilnehmenden in vielfältigen Übungen von Beispielssituationen direkt ausprobieren und erfahren, wie die Gespräche am besten gelingen. So erweitern sie ihr Verhaltensrepertoire und kehren mit praktischen Erfahrungen in den Betriebsalltag zurück, von denen sie wissen, dass diese funktionieren. Inhalte Ausgangslage: Was gelingt mir gut 3 was nicht so gut? Wann ist ein Gespräch gelungen? Wie empfindlich sollte die Führungskraft sein? Info, Demo und Übungen: Wie führe ich ein Spontankritik-, Kritik- und Lobgespräch? Erfolgskriterien >Klarheit< und >Freundlichkeit< Der Einfluss der Persönlichkeit " >Selbstbehauptung versus Verträglichkeit< Typische Baustellen im Kritikgespräch Klappt das auch im betrieblichen Alltag?

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Loben und Kritisieren – Wie geht‘s am besten?

Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link:https://seminare.bwnrw.de/pub/... Ziele Kritisieren, Anerkennen und Loben sind Standardsituationen für Teamleitung und Meister. Auch wenn der eigene Stil meist schon gefunden ist, stehen oft weiterhin, meist vor Gesprächen, Fragen im Raum: Mache ich es richtig? Wie deutlich sollte ich werden? Lobe ich zu wenig oder zu oft? Und wie kann ich verhindern, dass der Mitarbeitende sauer reagiert? Oder gar nicht reagiert? Dieses Seminar gibt den Teilnehmenden auf solche Fragen pragmatische Antworten. Es legt besonders viel Wert darauf, dass sich die Teilnehmenden in vielfältigen Übungen von Beispielssituationen direkt ausprobieren und erfahren, wie die Gespräche am besten gelingen. So erweitern sie ihr Verhaltensrepertoire und kehren mit praktischen Erfahrungen in den Betriebsalltag zurück, von denen sie wissen, dass diese funktionieren. Inhalte Ausgangslage: Was gelingt mir gut 3 was nicht so gut? Wann ist ein Gespräch gelungen? Wie empfindlich sollte die Führungskraft sein? Info, Demo und Übungen: Wie führe ich ein Spontankritik-, Kritik- und Lobgespräch? Erfolgskriterien >Klarheit< und >Freundlichkeit< Der Einfluss der Persönlichkeit " >Selbstbehauptung versus Verträglichkeit< Typische Baustellen im Kritikgespräch Klappt das auch im betrieblichen Alltag?

Datum25.10.2024
Uhrzeit09:30 - 17:00 Uhr
Ort
ReferentSabine Neugebauer
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07.11.2024 9:00 bis 16:00 Uhr

Vom Azubi zum Mitarbeiter

Mit: Michael Hanschmidt, Büro für Zukunft Köln
Mit Beginn der Ausbildung und selbst mit einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss sind junge Menschen dem Unternehmen nicht zwangsläufig verbunden.  Die Prägung einer Multioptionsgesellschaft eröffnet jungen Berufsanfängern eine Vielzahl von Möglichkeiten. Ob es um persönliche Bindungen, den "Return on Investment" oder die Sicherung des Fachkräftebedarfs geht, es ist für Ausbildungsverantwortliche und Personalentwickler von entscheidender Bedeutung, dass der Azubi von gestern eine Weiterbeschäftigung anstrebt und die Fachkraft von morgen wird. Viele Aspekte der schulischen Berufsorientierung lassen sich erfolgreich - insbesondere im Rahmen von Perspektivgesprächen und der Zielfindung nach Abschluss der Ausbildung - in den betrieblichen Kontext integrieren. Die Veranstaltung bietet Ihnen methodische Anregungen und Ideen für die Umsetzung in Ihrer betrieblichen Praxis.

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Vom Azubi zum Mitarbeiter

Mit Beginn der Ausbildung und selbst mit einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss sind junge Menschen dem Unternehmen nicht zwangsläufig verbunden.  Die Prägung einer Multioptionsgesellschaft eröffnet jungen Berufsanfängern eine Vielzahl von Möglichkeiten. Ob es um persönliche Bindungen, den "Return on Investment" oder die Sicherung des Fachkräftebedarfs geht, es ist für Ausbildungsverantwortliche und Personalentwickler von entscheidender Bedeutung, dass der Azubi von gestern eine Weiterbeschäftigung anstrebt und die Fachkraft von morgen wird. Viele Aspekte der schulischen Berufsorientierung lassen sich erfolgreich - insbesondere im Rahmen von Perspektivgesprächen und der Zielfindung nach Abschluss der Ausbildung - in den betrieblichen Kontext integrieren. Die Veranstaltung bietet Ihnen methodische Anregungen und Ideen für die Umsetzung in Ihrer betrieblichen Praxis.

Datum07.11.2024
Uhrzeit9:00 bis 16:00 Uhr
OrtHaus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum
ReferentMichael Hanschmidt, Büro für Zukunft Köln
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12.11.2024 9:00 - 12:30 Uhr

Rechtsfragen zur mobilen Arbeit / Homeoffice

Mit: David Hagen, Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld
In nahezu jedem Unternehmen steht der aktuelle und zukünftige Umgang mit dem Thema „MobilesArbeiten/Homeoffice" auf der Tagesordnung.Um so dringlicher ist es, auf dem Weg "nach Corona" zu einer neuen Normalität sich mit den einzelnen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und Fallstricken auseinanderzusetzen. Unser Seminar geht auf alle Fragen rund um das Mobile Arbeiten einschließlich Homeoffice und Telearbeit ein und zeigt Lösungen auf. Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:Definition und Abgrenzung der Begriffe Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Arbeitsort Arbeitszeit und Erreichbarkeit Arbeitsmittel Kostenregelung und Aufwendungsersatz Zutrittsrecht Bedingungen für einseitige Beendigung der Home-Office-Tätigkeit Datenschutz Arbeitsschutz und Unfallverhütung Mitbestimmung des Betriebsrats

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Rechtsfragen zur mobilen Arbeit / Homeoffice

In nahezu jedem Unternehmen steht der aktuelle und zukünftige Umgang mit dem Thema „MobilesArbeiten/Homeoffice" auf der Tagesordnung.Um so dringlicher ist es, auf dem Weg "nach Corona" zu einer neuen Normalität sich mit den einzelnen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und Fallstricken auseinanderzusetzen. Unser Seminar geht auf alle Fragen rund um das Mobile Arbeiten einschließlich Homeoffice und Telearbeit ein und zeigt Lösungen auf. Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:Definition und Abgrenzung der Begriffe Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Arbeitsort Arbeitszeit und Erreichbarkeit Arbeitsmittel Kostenregelung und Aufwendungsersatz Zutrittsrecht Bedingungen für einseitige Beendigung der Home-Office-Tätigkeit Datenschutz Arbeitsschutz und Unfallverhütung Mitbestimmung des Betriebsrats

Datum12.11.2024
Uhrzeit9:00 - 12:30 Uhr
OrtHaus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum
ReferentDavid Hagen, Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld
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19.11.2024 14:00 bis 17:00 Uhr

KI Meets HR - Wie künstliche Intelligenz die Personalarbeit verändert

Mit: Louisa Kürten & Dr. Christoph Metzler - KOFA Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (IW Köln)
In unserer Veranstaltung "KI meets HR" möchten wir Ihnen praxisnahe Einblicke zum aktuellen Stand der Forschung sowie Einsatzbereiche von KI in der Personalarbeit geben. Gemeinsam erkunden wir, welche Potenziale und Herausforderungen KI für die Personalarbeit birgt und wie Sie unterschiedliche Technologien sinnvoll in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. Neben einem Überblick über die wichtigsten Anwendungsbereiche und rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeiten Sie in Gruppen praktische Beispiele, wie etwa das Erstellen einer Stellenanzeige mit Hilfe von KI-Tools. Auch die Frage, wie Sie die Einführung von KI im eigenen Unternehmen planen können, steht im Fokus. Die Veranstaltung ist insgesamt praxisorientiert konzipiert, es geht um die Vermittlung von anwendbaren Lösungen für Ihre tägliche Arbeit.

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KI Meets HR - Wie künstliche Intelligenz die Personalarbeit verändert

In unserer Veranstaltung "KI meets HR" möchten wir Ihnen praxisnahe Einblicke zum aktuellen Stand der Forschung sowie Einsatzbereiche von KI in der Personalarbeit geben. Gemeinsam erkunden wir, welche Potenziale und Herausforderungen KI für die Personalarbeit birgt und wie Sie unterschiedliche Technologien sinnvoll in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. Neben einem Überblick über die wichtigsten Anwendungsbereiche und rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeiten Sie in Gruppen praktische Beispiele, wie etwa das Erstellen einer Stellenanzeige mit Hilfe von KI-Tools. Auch die Frage, wie Sie die Einführung von KI im eigenen Unternehmen planen können, steht im Fokus. Die Veranstaltung ist insgesamt praxisorientiert konzipiert, es geht um die Vermittlung von anwendbaren Lösungen für Ihre tägliche Arbeit.

Datum19.11.2024
Uhrzeit14:00 bis 17:00 Uhr
OrtHaus Arbeitgeber Ruhr/Westfalen, Königsallee 67, 44789 Bochum
ReferentLouisa Kürten & Dr. Christoph Metzler - KOFA Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (IW Köln)
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05.12.2024 14:00 - 17:00 Uhr

Die Neuerungen zum Sozialversicherungsrecht für Arbeitgeber

Mit: Herr Dipl.-Oec. Kai-Uwe Göbel, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Zeptrum Dr. Adamsen, Bochum
Zum Jahreswechsel 2024/2025 treten wieder eine Reihe von Änderungen im Sozialversicherungsrecht in Kraft, die von den Unternehmen beachtet werden müssen. Die seit vielen Jahren als „Veranstaltungsklassiker“ durchgeführte Informationsveranstaltung soll deshalb auch in diesem Jahr wieder stattfinden. Als Referenten konnten wir erneut Herrn Dipl.-Oec. Kai-Uwe Göbel, Zeptrum Dr. Adamsen Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, gewinnen.

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Die Neuerungen zum Sozialversicherungsrecht für Arbeitgeber

Zum Jahreswechsel 2024/2025 treten wieder eine Reihe von Änderungen im Sozialversicherungsrecht in Kraft, die von den Unternehmen beachtet werden müssen. Die seit vielen Jahren als „Veranstaltungsklassiker“ durchgeführte Informationsveranstaltung soll deshalb auch in diesem Jahr wieder stattfinden. Als Referenten konnten wir erneut Herrn Dipl.-Oec. Kai-Uwe Göbel, Zeptrum Dr. Adamsen Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, gewinnen.

Datum05.12.2024
Uhrzeit14:00 - 17:00 Uhr
OrtHaus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum
ReferentHerr Dipl.-Oec. Kai-Uwe Göbel, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Zeptrum Dr. Adamsen, Bochum
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09.12.2024 9:30 - 17:00 Uhr

Lohnsteuer - aktuell

Mit: Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren. Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.

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Lohnsteuer - aktuell

Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren. Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.

Datum09.12.2024
Uhrzeit9:30 - 17:00 Uhr
OrtHaus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum
ReferentHerr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
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16.12.2024 9:30 - 17:00 Uhr

Lohnsteuer - aktuell

Mit: Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren. Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.

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Lohnsteuer - aktuell

Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren. Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.

Datum16.12.2024
Uhrzeit9:30 - 17:00 Uhr
OrtHaus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum
ReferentHerr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
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22.01.2025 09:30 - 16:30 Uhr

Aktuelle Rechtsprechung zum Individual-Arbeitsrecht

Mit: Herr Dr. Guido Jansen, Richter am Landesarbeitsgericht Hamm
Für die Beurteilung arbeitsrechtlicher Vorgänge ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des für uns zuständigen Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm wichtig. Wir freuen uns, dass wir Herrn Dr. Guido Jansen, Richter am LAG Hamm, zu diesem Seminar, als Referenten gewinnen konnten. Ein Hauptschwerpunkt wird die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht (personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Kündigung) sein.

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Aktuelle Rechtsprechung zum Individual-Arbeitsrecht

Für die Beurteilung arbeitsrechtlicher Vorgänge ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des für uns zuständigen Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm wichtig. Wir freuen uns, dass wir Herrn Dr. Guido Jansen, Richter am LAG Hamm, zu diesem Seminar, als Referenten gewinnen konnten. Ein Hauptschwerpunkt wird die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht (personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Kündigung) sein.

Datum22.01.2025
Uhrzeit09:30 - 16:30 Uhr
OrtHaus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum
ReferentHerr Dr. Guido Jansen, Richter am Landesarbeitsgericht Hamm
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