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Verfassungsgericht bestätigt Tarifeinheit

Als „notwendig und vernünftig“ haben die Arbeitgeber das Tarifeinheitsgesetz bewertet. Heute (Dienstag, 11. Juli) hat auch das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung geteilt und es in einer Entscheidung als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. „Die heutige Entscheidung bestätigt unsere Auffassung, dass die Tarifeinheit eine Grundlage für das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft ist“, sagte Dirk W. Erlhöfer, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen mit Sitz in Bochum, am Dienstag.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2010 wurde von der jahrzehntelang bewährten Praxis abgewichen. Gewerkschaften kleiner Berufsgruppen konnten so ganze Betriebe lahm legen,  so zum Beispiel bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa. „In seiner jetzigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht lediglich eine Präzisierung des Gesetzes gefordert, nach der die Mehrheitsgewerkschaft die Interessen der Minderheit zu berücksichtigen hat. Ansonsten hat das höchste deutsche Gericht das Tarifeinheits-Prinzip bestätigt. Dies entspricht dem Geist der Tarifeinheit und die Arbeitgeber werden sich auf allen Ebenen in diesen Prozess konstruktiv einbringen“, so Erlhöfer, der noch einmal betonte: „Das positive Signal von der heutigen Entscheidung ist, dass auch künftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, welcher Tarifvertrag für sie gilt und angewendet werden kann. Widersprüchliche Regelungen für dieselbe Arbeitnehmergruppe bleiben damit ausgeschlossen.“