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Alles zur betriebsbedingten Kündigung

„Ich hoffe es nicht, aber vielleicht ist das Thema der betriebsbedingte Kündigung dem ein oder anderen von Ihnen in den letzten Monaten etwas näher gekommen.“ Mit diesen Worten eröffnete Dr. Mark Oelmüller, Richter am Arbeitsgericht Dortmund, das von den Arbeitgeberverbänden Ruhr/Westfalen initiierte virtuelle Seminar „Die betriebsbedingte Kündigung“. Rund 60 Teilnehmer schalteten sich dazu.

Martin Beckschulze, Verbandsjurist und Fachanwalt für Arbeitsrecht, organisierte die Schulung und verwies zu Beginn auf zurückliegende Seminare. „Wir haben Kriseninstrumente der Personalarbeit beleuchtet, haben ein Seminar zur Kurzarbeit angeboten und nun zur betriebsbedingten Kündigung. Natürlich alles im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.“ Dennoch, so Beckschulze weiter, habe er aus der täglichen Beratungspraxis (noch) nicht das Gefühl, dass Unternehmen in großer Zahl gezwungen sind, wegen der Corona-Krise über betriebsbedingte Kündigungen nachzudenken. Das Thema könne aber zukünftig an Relevanz gewinnen. „Und dann ist es gut, wenn Sie vorbereitet sind“, so Beckschulze einleitend, ehe er das Wort an Dr. Oelmüller gab. Dieser machte direkt zu Beginn deutlich: „Betriebsbedingte Kündigungen können für Unternehmen vor Gericht die schwierigste Kündigungsart werden. Im Fall der Fälle sollten Sie sehr gut vorbereitet sein und dem Gericht schlüssig darlegen können, warum Ihre Strategie den Wegfall der Arbeitsplätze zur Folge hat.“ Andernfalls griffen Arbeitsgerichte zum gängigen Formulierung-Baustein „Dass aus diesem Konzept der Wegfall von vier Arbeitsplätzen oder genauer der Wegfall des Arbeitsplatzes des Klägers resultiert, hat die Beklagte nicht schlüssig dargetan“. Vielmehr kommt es darauf an, auf den Beschäftigungsbedarf abzustellen. Man kann nicht von einem 30-prozentigen Umsatzrückgang auf einen um 30 Prozent gesunkenen Arbeitsplatzbedarf schließen. „Die Personaleinsparungen sind das Ziel, man muss überlegen, wie man das begründen kann“, ergänzte Martin Beckschulze.

Im ersten Block am Vormittag ging Dr. Oelmüller schließlich auf betriebsbedingte Kündigungsgründe ein, zeigte den Weg von der Kurzarbeit zur Kündigung auf und erläuterte den Ablauf einer Sozialauswahl.

Das NACHELESEN zur Veranstaltung finden Sie hier zum Download.