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Tarifpolitik

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Auf den meisten Feldern der Wirtschaftspolitik hat der Staat „seine Finger im Spiel“. Die Tarifpolitik bildet eine wichtige Ausnahme: Über Löhne und Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen entscheiden Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, also die Tarifpartner, weitgehend allein.

Als Arbeitgeberverband schließt die VPV Westfalen flächen- oder firmenbezogene Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab. Sie bietet ihren Mitgliedern den Schutz der Solidargemeinschaft, auch bei eventuellen Arbeitskämpfen. Die VPV Westfalen schließt für den Tarifbezirk Westfalen die Lohn- und Gehaltstarifverträge für Angestellte mit der Gewerkschaft ver.di ab.

Die Rahmentarifverträge für gewerbliche Beschäftigte werden auf Bundesebene unter Mitwirkung von VPV-Vertretern verhandelt.
Tarifverträge tragen zur Sicherung des Betriebsfriedens bei und garantieren störungsfreie Lieferbeziehungen. Flächentarifverträge schaffen in ihrem Wirtschaftszweig gleichartige Wettbewerbsbedingungen und Planungssicherheit. Die Tarifvertragsparteien haben eine Reihe von Flexibilisierungsmöglichkeiten für die betriebsnahe Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen geschaffen. Die darin enthaltenen Kostensenkungspotenziale können Mitglieder mit der fachlichen Unterstützung der VPV-Experten erschließen.

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