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Positionspapier

Zeitarbeit als Initialzünder

21.10.2010

Als Schlüssel in Beschäftigung hat sich die Zeitarbeit in der Wirtschaftskrise erwiesen. Gerade in der Krise hat sich gezeigt, wie notwendig Zeitarbeit als Instrument der Personalpolitik ist.

1. Das Thema:

Für die Zeitarbeitsbranche wurden innerhalb dieses Jahres einheitliche Mindestlohntarifverträge geschaffen. Sie treten ab dem 1. Mai 2011 mit einem Mindestlohn von 7,79 € im Westen bzw. 6,89 im Osten in Kraft und sehen bis zum Ende ihrer Laufzeit im Jahre 2013 stufenweise Erhöhungen des Mindestentgeltes bis auf 8,19 € im Westen und 7,50 € im Osten vor. Damit gibt es in Deutschland keinen Zeitarbeitnehmer, der unter dem tariflichen Mindestlohn beschäftigt ist. In einem nächsten Schritt geht es darum, die flächendeckend geltenden deutschen Tarifverträge auf Zeitarbeitnehmer von Anbietern aus dem europäischen Ausland auszuweiten, die mit der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Deutschland kommen. Gewerkschaften und die Politik wollen stattdessen die Zeitarbeit durch praxisfremde Regulierungen unattraktiv machen und damit faktisch abschaffen.

2. Unsere Meinung:

Wenn Tarifverträge aus dem europäischen Ausland, z. B. Polen, Mindestlöhne von etwa 4,80 € ab dem 1. Mai 2011 für ihre Tätigkeit in Deutschland vorsehen, ist die Zeitarbeitsbranche in der Gefahr, missbraucht und in Verruf gebracht zu werden. Mit der Vereinheitlichung der tariflichen Mindestlöhne steht einer Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz nichts mehr im Wege. Nun ist der Gesetzgeber gefordert: Er muss zum Schutz der Branche gesetzliche Regelungen in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einfügen. Die tarifliche Öffnungsklausel zur Abweichung von „equal pay“ müsste soweit eingeschränkt werden, dass abweichende Verträge nicht unter den tarifvertraglich geregelten deutschen Mindestlöhnen liegen dürfen.

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben bewiesen, dass die Tarifautonomie in der Zeitarbeit funktioniert. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist von den Tarifpartnern umgesetzt worden: Bei wechselnder Beschäftigung erhält der Zeitarbeitnehmer den gleichen tariflichen Lohn. Den Lohn vom jeweiligen Einsatzort abhängig zu machen, ist hingegen nicht möglich. Durch gesetzliche Vorgaben zum „equal pay“ würde die Branche ihren Sinn als Jobmotor oder als Flexi-Instrument verlieren. Zeitarbeit würde sich für die Betriebe so stark verteuern, dass der Einsatz insbesondere von Geringqualifizierten und Arbeitslosen nicht mehr tragbar wäre.

Gerade in den Nachwehen der schweren Wirtschaftskrise hat sich die Zeitarbeit als Schlüssel in Beschäftigung erwiesen: Sie ermöglicht vielen Betrieben, bereits zu Beginn des Aufschwungs Beschäftigung aufzubauen und die Produktion schnell an die Auftragslage anzupassen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass bei einer Stabilisierung der Wirtschaftslage häufig neue Stammarbeitsplätze für ehemalige Zeitkräfte geschaffen werden. In der Krise selbst war Zeitarbeit der Puffer zum Erhalt der Stammbelegschaft. Beide Phasen zeigen, wie notwendig Zeitarbeit als Instrument der Personalpolitik ist.

Aus einer branchenübergreifenden Blitzumfrage unter knapp 130 Mitgliedsunternehmen der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen geht hervor, dass Zeitarbeit im Verbandsgebiet geordnet und fair abläuft. Entgegen der Behauptungen von Gewerkschaftsseite, wonach etwa 30 % der Beschäftigten Zeitarbeitskräfte seien, liegt die Zeitarbeitsquote mit durchschnittlich unter 4% deutlich darunter.

Als Gründe für die Zeitarbeit gaben über 80% der Befragten an, mit dem Einsatz von Zeitar- beitnehmern flexibel auf vermehrten Auftragseingang, unsichere Wirtschaftslage und Vertretungssituationen (z. B. Urlaub, Schwangerschaft usw.) zu reagieren. Dabei achten über 80% der Unternehmen auf die Einhaltung von tariflich (60%) oder auch freiwillig (20%) festlegten Qualitätsstandards. Die betrieblichen Regelungen für die Zeitarbeitskräfte orientieren sich an denen der Stammbelegschaft: Bei rund zwei Dritteln (61%) der Unternehmen existieren betriebliche Regelungen zum Zeitarbeitnehmer-Einsatz, so z. B. die Vereinbarung einer betrieblichen Zeitarbeitsquote, gleicher Arbeitsbedingungen (equal treatment) oder gleicher Bezahlung (equal pay).

3. Fazit:

Anders als einige Gewerkschaftsvertreter glauben machen wollen, zeigen die Rückmeldungen aus den Unternehmen, dass Zeitarbeit genau dazu verwendet wird, wozu sie gedacht ist: Bei starken Schwankungen der Wirtschaftslage werden Zeitarbeitnehmer als Flexibilitätsreserve beschäftigt. Ihre Arbeitsbedingungen weisen durch tarifliche Übereinkünfte zwischen DGB und Zeitarbeitsverbänden oder freiwillige Festlegungen eine hohe Qualität auf. Über 80% bleiben lediglich bis zu einem Jahr bei ihrer Zeitarbeitsstelle, was noch einmal den Flexibilitätsgedanken unterstreicht. Wir sehen weder beim Gesetzgeber noch bei der Tarifpolitik Handlungsbedarf, die Zeitarbeit pauschal zu erschweren oder sie so zu verteuern, dass sie unattraktiv wird. Gegen eine Aufnahme in das Entsendegesetz zur Vermeidung ausländischer Dumping- Konkurrenz ab dem nächsten Jahr spricht erst einmal nichts, wenn die Zeitarbeit als solche mit ihrer Ausgleichs- und Brückenfunktion erhalten bleibt. Auch wenn es vereinzelt Fehlentwicklungen gegeben haben mag, sie dürfen das personalpolitisch notwendige Flexi-Instrument nicht verdammen oder in Frage stellen. Die Ausweitung der tariflichen Mindestlöhne auf Anbieter aus dem Ausland, die in Deutschland tätig werden wollen, ist absolut notwendig, damit die in freien Verhandlungen gewonnene Stabilität weiterhin Bestand hat.

Bochum, 21. Oktober 2010

Das Positionspapier als pdf-Dokument finden Sie hier zum Download.



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